FAQ
Tickets & Tarife im vareo-Netz
Was gilt es rund um den Ticketkauf zu beachten
Welcher Tarif bzw. welches Ticket gilt auf den Strecken im vareo-Netz?
Unsere Linien führen durch verschiedene Verkehrsverbünde und Tarifgemeinschaften. Dort gelten die jeweiligen Tarife der Verkehrsverbünde (WestfalenTarif (WT); Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS); Verkehrsverbund Rhein-Mosel (VRM) und Verkehrsverbund Region Trier GmbH (VRT). Für Fahrten über Verbundgrenzen hinweg, bieten wir Übergangstarife an. Gültig ist zudem der NRW-Tarif und das Deutschland-Ticket. Tickets bekommen Sie an allen Ticketautomaten und bekannten Verkaufsstellen. Günstige Abos erhalten Sie an allen Kundenanlaufstellen oder direkt über das DB Abo-Center NRW. Eine Übersicht zu unsrem Streckennetz und der dazugehörigen Tarifzonen finden Sie hier.
- RE 12, RE 22/RB 22 und RB 24 – Eifelstrecke (Köln - Gerolstein – Trier): Auf der Eifelstrecke gelten die Tarife der Verkehrsverbünde Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) und Verkehrsverbund Region Trier (VRT). Fahrkarten und Informationen zu den Tarifen finden Sie direkt auf den Seiten der Verbünde.
- S 23 – Voreifelbahn (Bonn - Euskirchen - Bad Münstereifel): Für die S 23 gelten die Tarife des Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS). Alle Tickets und die entsprechende Tarifauskunft finden Sie hier.
- RB 30 – Ahrtalbahn (Bonn - Remagen – Ahrbrück): Auf der Ahrtalbahn gelten die Tarife der Verkehrsverbünde Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) und Verkehrsverbund Rhein-Mosel (VRM). Fahrkarten und Informationen zu den Tarifen finden Sie direkt auf den Seiten der Verbünde.
- RB 25 – Oberbergischen Bahn (Köln – Lüdenscheid): In den Zügen der RB 25 gelten die Tarife des WestfalenTarifs und des Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS). Informationen zu den Tarifen und das passende Ticket für Ihre Fahrt finden Sie direkt auf den Seiten der Verbünde.
Was muss ich beim Ticketkauf beachten, wenn ich über eine Verbundgrenze fahre?
- RE 12, RE 22/RB 22 und RB 24 – Eifelstrecke (Köln - Gerolstein – Trier): Hier gilt im nordrhein-westfälischen Teil der Strecke von Köln bis Dahlem und darüber hinaus bis Gerolstein der VRS-Tarif (Verkehrsverbund Rhein-Sieg), im rheinland-pfälzischen Teil von Jünkerath bis Trier der Tarif des VRT (Verkehrsverbund Region Trier). Bei Fahrten über die Verbundgrenzen hinaus, zum Beispiel von Trier nach Köln oder umgekehrt, gilt der Tarif der Deutschen Bahn AG.
- RB 30 – Ahrtalbahn (Bonn - Remagen – Ahrbrück): Für alle Fahrten innerhalb des Kreises Ahrweiler gilt der VRM-Tarif (Verkehrsverbund Rhein-Mosel). Für Fahrten zwischen dem VRS-Verbundgebiet und dem Kreis Ahrweiler gilt der VRS-Tarif (Verkehrsverbund Rhein-Sieg). Darüber hinaus gelten alle netzweit gültigen VRS-ZeitTickets auch im Kreis Ahrweiler.
- RB 25 – Oberbergischen Bahn (Köln – Lüdenscheid): Hier gilt im Bereich des Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) der VRS-Tarif, im Bereich des WestfalenTarifs der WestfalenTarif - innerhalb von Nordrhein-Westfalen der NRW-Tarif und bei Fahrten über die Landesgrenze der Tarif der Deutschen Bahn AG.
Wann muss ich ein Ticket kaufen?
Tickets müssen zwingend vor Fahrtantritt gekauft werden:
Das Einsteigen in unsere Züge ohne einen gültigen Fahrausweis ist nicht gestattet. Wer dennoch ohne gültigen Fahrausweis im Zug angetroffen wird, muss 60 Euro Bußgeld zahlen.
Ende des Expander-InhaltesIch reise in einer Gruppe (ggf. mit Fahrrad) oder mit einem Rollstuhl. Wann bzw. ab welcher Personenzahl sollte ich die Zugfahrt vorab melden
Die Anmeldung von größeren Gruppen sollte erfolgen ab:
- ab 21 Personen
- ab 6 Räder
- ab 1 Rollstuhl
hier anmelden für Gruppenreisen
Ende des Expander-InhaltesWie kann ich eine Fahrpreisnacherhebung bezahlen?
Informationen zur Fahrpreisnacherhebung finden Sie unter db-fn.de
Ende des Expander-InhaltesInfos zu Fahrplänen, Baustellen/ Störungen und Schienenersatzverkehr (SEV)
Bitte informieren Sie sich vor Ihrer Fahrt über etwaige Fahrplanänderungen in den Online-Auskunftssystemen der Deutschen Bahn und der Verkehrsverbünde sowie unter zuginfo.nrw. Bitte beachten Sie, dass die Haltestellen des Schienenersatzverkehrs nicht immer direkt an den jeweiligen Bahnhöfen liegen. Die Wegbeschreibung zu den SEV-Haltestellen finden Sie auf bahnhof.de.
Wo finde ich die aktuellen Fahrpläne der vareo-Strecken?
Informationen zu unseren Zugstrecken, Haltepunkten und Regelfahrplänen finden Sie hier und im Download-Bereich. Durch notwendige Baumaßnahmen oder Störungen kann es geplant oder kurzfristig zu Änderungen an den Fahrplänen kommen. Bitte informieren Sie sich daher vor Fahrtantritt in den Online-Auskunftssystemen der Deutschen Bahn und der Verkehrsverbünde sowie unter zuginfo.nrw.
Ende des Expander-InhaltesWo finde ich Fahrplanänderungen bei Störungen und Baustellen?
Auf zuginfo.nrw und der App DB Navigator werden alle Änderungen im Fahrplan in Echtzeit eingearbeitet. Zusätzlich werden Reisende über Aushänge und Anzeigen an den Bahnsteigen informiert.
Ende des Expander-InhaltesWie finde ich den Weg zur Haltestelle des Schienenersatzverkehrs (SEV)?
- Die Umgebungspläne inkl. Wegbeschreibung für die SEV-Haltestellen können unter bahnhof.de nach Auswahl des gewünschten Bahnhofes aufgerufen werden. Bitte beachten Sie, dass SEV-Haltestellen nicht immer direkt an den jeweiligen Bahnhöfen liegen.
- In den Vitrinen am Bahnsteig hängen zudem Umgebungspläne aus, die den direkten Weg zur SEV-Haltestelle darstellen und textlich beschreiben.
Fahrgastrechte
Ihre Rechte, wenn Züge Verspätungen haben oder ausfallen:
Die Fahrgastrechte regeln Ihre Ansprüche bei Verspätungen oder Ausfällen von Zügen. Es gelten deutschlandweit erweiterte Rechte für Reisende im Eisenbahnverkehr bei Zugverspätungen, Zugausfällen oder dem Verpassen von Anschlusszügen. Die Mobilitätsgarantie NRW regelt als landesweite Pünktlichkeitsgarantie zusätzlich Entschädigungen bei Abfahrtsverspätungen von mehr als 20 Minuten. Sollten sie davon bei der Nutzung eines Zuges im vareo-Netz betroffen sein, finden Sie hier alle Informationen und die Formulare für Ihren Erstattungsantrag.
- Infos und Erstattungsformular zu den deutschlandweiten Fahrgastrechten
- Infos und Erstattungsformular zur Mobilitätsgarantie NRW
Infos zu mobilitätseingeschränktem Reisen
Wie sind Sie bestmöglich barrierefrei mit der Bahn unterwegs?
Egal, ob Sie mobilitäts- oder seheingeschränkt sind, großes Gepäck oder einen Kinderwagen bei sich haben – wir unterstützen Sie. Bitte erkundigen Sie sich vor Ihrer Fahrt, ob die Stationen, die Sie nutzen möchten, für Sie barrierefrei sind. Wo das nicht der Fall ist, stehen Ein-, Aus- oder Umsteigehilfen zur Verfügung. Hier finden Sie alle nötigen Informationen bzw. können Sie hier auch Ihre geplante Reise möglichst frühzeitig anmelden:
Mobilitätsservice-Zentrale der Deutschen Bahn AG:
- per Mail an msz@deutschebahn.com
- täglich von 6 bis 22 Uhr unter der Rufnummer 030 65212888
- Informationen und Angebote für mobilitätseingeschränkte Reisende finden Sie https://msz.bahnhof.de/msz-bahn.de
Mitnahme von Fahrrad und Kinderwagen
Kann ich mein Fahrrad oder einen Kinderwagen in der Bahn mitnehmen?
Fahrräder dürfen mitgenommen werden, insofern ausreichend Platz im Fahrzeug vorhanden ist. Zudem gilt: Kinderwagen und Rollstühle haben stets Vorrang. Wir empfehlen daher, Fahrräder außerhalb der Hauptpendelzeiten in der Bahn zu transportieren.
- Fahrradmitnahme im Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS)
- Fahrradmitnahme im Rheinland-Pfalz-Takt (VRM und VRT)
- Fahrradmitnahme im Westfalentarif
Die Fahrradmitnahme in Bussen des Schienenersatzverkehrs (SEV)
Die Mitnahme von Fahrrädern im SEV ist aus Platzgründen NICHT möglich.
Ende des Expander-InhaltesFundservice/ Lost & Fund
Wem und wie kann ich einen Verlust melden?
Verlustmeldungen können online abgeben bzw. gefundene Gegenstände online eingesehen werden unter bahn.de/fundservice bzw. erreichen Sie uns auch telefonisch unter 030 586020909 (Mo-Sa: 8 bis 20 Uhr, Sonn- und Feiertags: 10 bis 20 Uhr).
Bitte beachten Sie, dass nur Gegenstände von einem Wert über 15 Euro online gemeldet werden können. Ist der Wert unter 15 Euro bzw. hat der Gegenstand für Sie eher einen immateriellen Wert, dann fragen Sie bitte direkt am Bahnhof oder wenden sich bitte direkt an das Verkehrsunternehmen, in dessen Fahrzeug Sie Ihre Sachen verloren haben.
Einen direkten Kontakt zum regionalen Verkehrsverbund finden Sie auf den Seiten der Verkehrsverbünde:
Ende des Expander-InhaltesWie lange kann ich rückwirkend eine Suchanzeige für Lost & Fund aufgeben?
Bis maximal vier Wochen nach Verlust können Sie diesen melden. Nach Ablauf dieser Frist melden Sie uns Ihren Verlust bitte telefonisch unter: 030 586020909 (Mo-Sa: 8 bis 20 Uhr, Sonn- und Feiertags: 10 bis 20 Uhr / (20 ct/Anruf aus dem Festnetz, Tarif bei Mobilfunk max. 60 ct/Anruf)
Ende des Expander-InhaltesWo und wie lange lagert die DB gefundene Gegenstände ein?
- Wird beim Fundservice im Bahnhof ein Gegenstand abgegeben, nehmen wir diesen samt Beschreibung in eine Datenbank auf und lagern ihn sieben Tage am Bahnhof in der Fundstelle ein. Übrigens: Wenn der Gegenstand nach dem Ende der Zugfahrt von unseren Mitarbeitern im Zug entdeckt wurde, wandert das Fundstück in der Regel in die Fundstelle des Bahnhofs, in dem die Fahrt endete.
- Werden die Gegenstände nach sieben Tagen nicht vor Ort abgeholt, bringen wir sie in das zentrale Fundbüro in Wuppertal. Dort prüfen wir die Fundsachen erneut und überprüfen noch einmal in der Datenbank, ob jemand nach dem Gegenstand sucht. Hier werden die Fundsachen entsprechend ihrer Lagerfrist aufbewahrt.
- Nach Ablauf der Lagerzeit werden die Fundsachen entsorgt oder zur Auktion freigegeben.
Wie bekomme ich einen verlorenen Gegenstand wieder zurück?
- Durch persönliche Abholung am Lagerort: bei der persönlichen Abholung einer Fundsache ist ein amtliches Personaldokument (Personalausweis, Reisepass, ID-Card) vorzulegen. Die Fundsache kann auch unter Vorlage einer Vollmacht (Vorlage) erfolgen. Der Abholer (Bevollmächtigter) muss ebenfalls bei Abholung der Fundsache ein amtliches Dokument (z.B. Personalausweis, Reisepass) vorlegen.
- Versand: Sie lassen sich den Gegenstand zuschicken.
In beiden Fällen erheben wir ein Bearbeitungsentgelt. Die Höhe ist abhängig von der Art der Rückgabe (Abholung/Versand) und der Dauer der Aufbewahrung.
Welche Kosten seitens der DB entstehen für mich beim Rückerhalt eines verlorenen Gegenstands?
Für die Sortierung und Lagerung der Fundsache erheben wir ein Bearbeitungsentgelt. Die Höhe ist abhängig von der Art der Rückgabe (Abholung/Versand) und der Dauer der Aufbewahrung.
- Abholung aus der Fundstelle: 5 Euro
- Direkte Abholung im zentralen Fundbüro in Wuppertal: 15 Euro
- Versand per Post: 20 Euro (inklusive Versand und Verpackung)
- Versand aus dem zentralen Fundbüro: 35 Euro (inklusive Versand, Verpackung und Bearbeitungsentgelt in Höhe von 15 Euro)
- Bei Versand ins Ausland: zuzüglich zu dem oben genannten Entgelt werden die Versandkosten für das Ausland berechnet.
- Versand aus der Fundstelle per Kurier: Für besonders dringende Fälle versenden wir Gegenstände auch per ic:kurier. Diese Sendungen werden per Kurier sofort zu Ihnen gesandt und sind spätestens am nächsten Tag, meist noch am selben Tag bei Ihnen. Es gelten die aktuellen Tarife von ic:kurier
- Nachsendung per Zug: Kostenlos, dieser Service erfolgt ausschließlich auf Entscheidung des jeweiligen Eisenbahnverkehrsunternehmens für Gegenstände, die zur Fortsetzung der Reise unbedingt erforderlich sind (z. B. Reisepässe, lebenswichtige Medikamente). In diesen Fällen ist es notwendig, uns von der Haftung zu befreien. Entsprechende Vordrucke erhalten Sie direkt am Bahnhof bei Ihren Servicemitarbeitern.
Schienenersatzverkehr & Baumaßnahmen
Damit auch zukünftig ein reibungsloser Schienenverkehr möglich ist, lassen sich Bauarbeiten an der Strecke leider nicht vermeiden. Fahrplanänderungen und Ersatzverkehre sind dadurch die Folge. Bitte informieren Sie sich deshalb vor Ihrer Fahrt über die aktuellen Reisemöglichkeiten und gegebenenfalls zum Standort der Haltestellen für den Ersatzverkehr.
Wo finde ich den Fahrplan bei geplanten baustellenbedingten Fahrplanänderungen?
Auf unserer Internetseite finden Sie eine Übersicht aller Baustellen im vareo-Gebiet. Als nächstes wählen Sie die gewünschte Linie aus und anschließend werden die bereits veröffentlichten Ersatzfahrpläne zu den Baumaßnahmen angezeigt.
Ende des Expander-InhaltesWo kann ich die Fahrpläne mit Echtzeitinformationen einsehen?
Die Fahrplanänderungen sind auch in die Online-Auskunftssysteme eingearbeitet und werden zusätzlich über Aushänge an den Bahnsteigen bekannt gegeben. Außerdem sind sie unter bauinfos.deutschebahn.com/nrw sowie unter zuginfo.nrw abrufbar. Informieren Sie sich kurz vor Fahrtantritt über Ihre Verbindung.
Ende des Expander-InhaltesWie finde ich den Weg vom Bahnhof zur Haltestelle des Ersatzverkehrs?
In den Vitrinen am Bahnsteig hängen in der Regel Umgebungspläne aus. Auf diesen wird der direkte Weg zur Haltestelle dargestellt, textlich beschrieben und mit einem QR-Code kann der Standort auf einem Smartphone angezeigt werden. Die Umgebungspläne können unter bahnhof.de nach Auswahl des gewünschten Bahnhofes aufgerufen werden. Bitte beachten Sie, dass die Haltestellen des Schienenersatzverkehrs nicht immer direkt an den jeweiligen Bahnhöfen liegen.
Ende des Expander-InhaltesKundendialog für Anregungen, Lob und Kritik
Kontakte der Verbünde und DB
Wir nehmen Lob, Anregungen und Kritik rund um den Nahverkehr entgegen und kümmern uns um eine direkte Umsetzung Ihrer Verbesserungsvorschläge, sofern möglich. Wenden Sie sich dafür bitte an die relevanten Stellen
Darüber hinaus können Sie sich auch an die "Schlichtungsstelle Nahverkehr" wenden. Diese ist eine unabhängige Einrichtung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen und von NRW-Verkehrsunternehmen. Beachten Sie bitte, dass die Schlichtungsstelle erst dann tätig wird, wenn zuvor ein schriftlich dokumentierter Einigungsversuch mit dem Kundendialog erfolglos geblieben ist.
Schlichtungsstelle Nahverkehr
Unser Unternehmen ist Mitglied der Schlichtungsstelle Nahverkehr. Die Schlichtungsstelle Nahverkehr ist von der Bundesregierung nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) als Verbraucherschlichtungsstelle anerkannt und bei der EU notifiziert. Wenn Sie mit unserer Reaktion auf Ihre Beschwerde nicht einverstanden sind, haben Sie die Möglichkeit, sich an die Schlichtungsstelle Nahverkehr zu wenden. Wir erklären uns bereit, an Schlichtungsverfahren vor der Schlichtungsstelle Nahverkehr teilzunehmen.
Mintropstr. 27
40215 Düsseldorf
Telefon: 0211 3809380
Fax: +49 (0) 211 3809678
info@schlichtungsstelle-nahverkehr.de
schlichtungsstelle-nahverkehr.de