FAQ

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Antworten auf Ihre Fragen zum Bahnfahren

Wir helfen Ihnen bei Fragen rund um Ihre Fahrt mit dem vareo, zum Ticketkauf und unserem Service gern weiter. In der untenstehenden Auswahl finden Sie eine Liste häufig gestellter Fragen mit den dazugehörigen Antworten.

Sie haben eine Frage, die hier nicht aufgeführt ist? Dann wenden Sie sich gern an unseren Kundendialog.

Tickets & Tarife

Was muss ich beachten, wenn ich unterwegs bin:

auf der Eifelstrecke?

Auf den Eifelstrecken RE 12, RE 22/RB 22 und RB 24 zwischen Köln - Gerolstein – Trier gelten die Tarife der Verkehrsverbünde Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) und Verkehrsverbund Region Trier (VRT). Fahrkarten und Informationen zu den Tarifen finden Sie direkt auf den Seiten der Verbünde.

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mit der Voreifelbahn?

Für die S23 und die RB 23 auf der Voreifelstrecke zwischen Bonn - Euskirchen - Bad Münstereifel gelten die Tarife des Verkehrsverbundes (VRS). Alle Tickets und die entsprechende Tarifauskunft finden Sie hier.

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mit der Ahrtalbahn?

Auf den Strecken der RB 30 zwischen Bonn - Remagen - Ahrbrück und der RB 39 zwischen Remagen - Dernau (- Ahrbrück) gelten die Tarife der Verkehrsverbünde Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) und Verkehrsverbund Rhein-Mosel (VRM). Fahrkarten und Informationen zu den Tarifen finden Sie direkt auf den Seiten der Verbünde.

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mit der Oberbergischen Bahn?

In den Zügen der Oberbergischen Bahn (RB 25) zwischen Köln - Lüdenscheid- gelten die Tarife des WestfalenTarifs und des Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS). Informationen zu den Tarifen und das passende Ticket für Ihre Fahrt finden Sie direkt auf den Seiten der Verbünde.

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über eine Verbundgrenze hinaus?
  • Eifelstrecke
    Hier gilt im nordrhein-westfälischen Teil der Strecke von Köln bis Dahlem und darüber hinaus bis Gerolstein der VRS-Tarif (Verkehrsverbund Rhein-Sieg), im rheinland-pfälzischen Teil von Jünkerath bis Trier der Tarif des VRT (Verkehrsverbund Region Trier). Bei Fahrten über die Verbundgrenzen hinaus, zum Beispiel von Trier nach Köln oder umgekehrt, gilt der Tarif der Deutschen Bahn AG.
     
  • Ahrtalbahn
    Für alle Fahrten innerhalb des Kreises Ahrweiler gilt der VRM-Tarif (Verkehrsverbund Rhein-Mosel). Für Fahrten zwischen dem VRS-Verbundgebiet und dem Kreis Ahrweiler gilt der VRS-Tarif (Verkehrsverbund Rhein-Sieg). Darüber hinaus gelten alle netzweit gültigen VRS-ZeitTickets auch im Kreis Ahrweiler.
     
  • Oberbergische Bahn
    Hier gilt im Bereich des Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) der VRS-Tarif, im Bereich des WestfalenTarifs der WestfalenTarif - innerhalb von Nordrhein-Westfalen der NRW-Tarif und bei Fahrten über die Landesgrenze der Tarif der Deutschen Bahn AG.
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Fahrgastrechte

Ihre Rechte als unser Fahrgast

Die Fahrgastrechte regeln Ihre Ansprüche bei Verspätungen oder Ausfällen von Zügen. Es gelten deutschlandweit erweiterte Rechte für Reisende im Eisenbahnverkehr bei Zugverspätungen, Zugausfällen oder dem Verpassen von Anschlusszügen. Die Mobilitätsgarantie NRW regelt als landesweite Pünktlichkeitsgarantie zusätzlich Entschädigungen bei Abfahrtsverspätungen von mehr als 20 Minuten. Sollten sie davon bei der Nutzung eines Zuges im vareo-Netz betroffen sein, finden Sie hier alle Informationen und die Formulare für Ihren Erstattungsantrag.

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Barrierefreiheit

Barrierefrei reisen

Egal, ob Sie mobilitätseingeschränkt oder sehbehindert sind, großes Gepäck oder einen Kinderwagen bei sich haben – wir unterstützen Sie mit zahlreichen Angeboten. Bitte erkundigen Sie sich vor Ihrer Fahrt, ob die Stationen, die Sie nutzen möchten, für Sie barrierefrei sind. Wo das nicht der Fall ist, stehen Ein-, Aus- oder Umsteigehilfen zur Verfügung.

Den Mobilitätsservice-Zentrale der Deutschen Bahn AG erreichen Sie von

Montag bis Sonntag 6 bis 22 Uhr unter der Rufnummer 030 65212888 sowie per E-Mail.

Informationen und Angebote für mobilitätseingeschränkte Reisende finden Sie hier.

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Fahrradmitnahme

Kann ich mein Fahrrad in der Bahn mitnehmen?

Grundsätzlich können Sie gern Ihr Fahrrad in der Bahn mitnehmen. Dabei gelten unterschiedliche Regelungen je nach Wochentag, Uhrzeit und Verkehrsverbund. Alle genauen Informationen finden Sie ganz einfach unter den folgenden Links:

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Habe ich ein Recht darauf, mein Fahrrad immer mitzunehmen?

Nein, die Bahn ist nicht verpflichtet Ihr Fahrrad mitzunehmen. Fahrräder dürfen mitgenommen werden, solange im Fahrzeug genügend Platz ist. Bei einem besonders vollen Zug kann das Personal Ihnen die Mitnahme im Sinne der Sicherheit der anderen Fahrgäste verweigern. Wir bitten Sie um Verständnis dafür und empfehlen Ihnen außerhalb der Hauptpendlerzeiten mit dem Fahrrad in der Bahn unterwegs zu sein.

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Fundservice

Wie kann ich meinen Verlust melden?

Sie können Ihren Verlust online in der Datenplattform "Verloren&Gefunden" der Deutschen Bahn melden. Bitte beachten Sie, dass nur Gegenstände von einem Wert über 15 Euro online gemeldet werden können. Ist der Wert unter 15 Euro bzw. hat der Gegenstand für Sie eher einen immateriellen Wert, dann fragen Sie bitte direkt am Bahnhof oder wenden sich bitte direkt an das Verkehrsunternehmen, in dessen Fahrzeug Sie Ihre Sachen verloren haben.

Einen direkten Kontakt zum regionalen Verkehrsverbund finden Sie auf den Seiten der Verkehrsverbünde:

Wir stehen Ihnen auch telefonisch zur Verfügung, wenn Sie auf der Suche nach Verlorengegangenem sind: 030 586020909 (Montag bis Samstag, 8 bis 20 Uhr, Sonn- und Feiertage, 10 bis 20 Uhr).

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Wie lange kann ich rückwirkend meine Suchanzeige aufgeben?

Sie sollten Ihre Verlustanzeige so bald wie möglich stellen (maximal 4 Wochen nach Verlust). Nach Ablauf der 4 Wochen melden Sie uns Ihren Verlust bitte telefonisch bei unserer Fundservicehotline: 030 586020909 (Montag bis Samstag, 8 bis 20 Uhr, Sonn- und Feiertage, 10 bis 20 Uhr).

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Wie lange lagert die DB gefundene Gegenstände?
  • Wird beim Fundservice im Bahnhof ein Gegenstand abgegeben, nehmen wir ihn samt Beschreibung in eine Datenbank auf und lagern ihn 7 Tage am Bahnhof in der Fundstelle ein. Übrigens: Wenn der Gegenstand nach dem Ende der Zugfahrt von unseren Mitarbeitern im Zug entdeckt wurde, wandert das Fundstück in der Regel in die Fundstelle des Bahnhofs, in dem die Fahrt endete.
  • Werden die Gegenstände nach 7 Tagen nicht vor Ort abgeholt, bringen wir sie in das zentrale Fundbüro in Wuppertal. Dort prüfen wir die Fundsachen erneut und überprüfen noch einmal in der Datenbank, ob jemand nach dem Gegenstand sucht. Hier werden die Fundsachen entsprechend ihrer Lagerfrist aufbewahrt.
  • Nach Ablauf der Lagerzeit werden die Fundsachen entsorgt oder zur Auktion freigegeben.
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Mein Gegenstand wurde gefunden. Wie bekomme ich diesen jetzt zurück?

Sie können auf zwei Wegen wieder in den Besitz Ihres Gegenstands kommen:

  • Sie holen diesen persönlich am Lagerort ab. Bei der persönlichen Abholung einer Fundsache ist ein amtliches Personaldokument (z.B. Personalausweis, Reisepass, ID-Card) vorzulegen. Die Fundsache kann auch unter Vorlage einer Vollmacht (Siehe Ende Abschnitt "Tipps und Hinweise") von einem Bevollmächtigten abgeholt werden. Bitte nutzen Sie für die Erstellung der Vollmacht folgende Vorlage. Der Abholer (Bevollmächtigter) muss ebenfalls bei Abholung der Fundsache ein amtliches Dokument (z.B. Personalausweis, Reisepass) vorlegen.
  • Sie lassen sich den Gegenstand zuschicken

In beiden Fällen erheben wir ein Bearbeitungsentgelt. Die Höhe ist abhängig von der Art der Rückgabe (Abholung/Versand) und der Dauer der Aufbewahrung. Mehr dazu unter "Was muss ich bezahlen?".

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Was muss ich bezahlen?

Für die Sortierung und Lagerung der Fundsache erheben wir ein Bearbeitungsentgelt. Die Höhe ist abhängig von der Art der Rückgabe (Abholung/Versand) und der Dauer der Aufbewahrung.
 

  • Abholung aus der Fundstelle: 5 Euro
     
  • Direkte Abholung im zentralen Fundbüro in Wuppertal: 15 Euro
     
  • Versand per Post: 20 Euro (inklusive Versand und Verpackung)
     
  • Versand aus dem zentralen Fundbüro: 35 Euro (inklusive Versand, Verpackung und Bearbeitungsentgelt in Höhe von 15 Euro)
     
  • Bei Versand ins Ausland: Bei Versand ins Ausland werden zuzüglich zu dem oben genannten Entgelt die Versandkosten für das Ausland berechnet.
     
  • Versand aus der Fundstelle per ic:kurier: Für besonders dringende Fälle versenden wir Gegenstände auch per ic:kurier. Diese Sendungen werden per Kurier sofort zu Ihnen gesandt und sind spätestens am nächsten Tag, meist noch am selben Tag bei Ihnen. Es gelten die aktuellen Tarife von ic:kurier
     
  • Nachsendung per Zug: Kostenlos, dieser Service erfolgt ausschließlich auf Entscheidung des jeweiligen Eisenbahnverkehrsunternehmens für Gegenstände, die zur Fortsetzung der Reise unbedingt erforderlich sind (z. B. Reisepässe, lebenswichtige Medikamente). In diesen Fällen ist es notwendig, uns von der Haftung zu befreien. Entsprechende Vordrucke erhalten Sie direkt am Bahnhof bei Ihren Servicemitarbeitern.
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